BKF Aus- und Weiterbildung
LKW Fahrer
Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse C1, C1E, C, CE nach dem 09. September 2009.
Eine zusätzliche Grundqualifikation ist notwendig, wenn der Führerschein gewerblich genutzt wird.
Erwerb der Qualifikation:
Teilnahme an einem 140-stündigen Unterricht (inkl. 10 praktische Stunden), anschließend 90-minütige Prüfung vor der IHK (=beschleunigte Grundqualifikation)
7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung vor der IHK ohne vorherigen Unterricht
Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb
Unser Angebot:
Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz:
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz schreibt vor, dass alle Berufskraftfahrer, die ihren Führerschein gewerblich nutzen, ab dem 10. September 2009 (LKW-Fahrer) eine regelmäßige Weiterbildung (35 Std./5 x 7 Std.) innerhalb von 5 Jahren nachweisen müssen, um weiterhin ihrer Fahrtätigkeit nachgehen zu können.
Die entsprechenden Weiterbildungsnachweise sind bei der Führerscheinstelle, zwecks Eintrag im Führerschein (Schlüsselzahl 95), einzureichen.
Module (LKW):
1.) Eco-Training
2.) Sozialvorschriften für den Güterverkehr
3.) Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4.) Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
5.) Ladungssicherung
Unsere Termine für die Weiterbildung findest Du hier >>>