PKW und leichte LKW
Kraftfahrzeuge außer Krafträdern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3500 kg und insgesamt bis zu 9 Sitzplätzen.
Das Mitführen von Anhängern ist erlaubt, wenn…
- das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer als 750 kg ist
- das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht grösser als 3.500 kg ist