Motorrad-Klassen

Klasse A1

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder), jedoch mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Nennleistung von höchstens 11 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Nennleistung bis 15 kW.

Mindestalter:


16 Jahre

Vorbesitz:


Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich. Der Führerschein enthält die Führerscheinklasse AM.

Gültigkeitsdauer:


Der Führerschein ist 15 Jahre gültig, während die Fahrerlaubnis unbefristet gültig ist. Dies bedeutet, dass nach 15 Jahren ein neuer Führerschein durch die Führerscheinstelle ausgestellt werden muss, eine erneute Prüfung muss jedoch nicht abgelegt werden.

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