Motorrad-Klassen
Klasse A
»Schwere« Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre (mindestens 2 Jahre Vorbesitz von Klasse A2)
21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)
Vorbesitz:
Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich. Der Führerschein enthält die Führerscheinklassen A2, A1 und AM.
Gültigkeitsdauer:
Der Führerschein ist 15 Jahre gültig, während die Fahrerlaubnis unbefristet gültig ist. Dies bedeutet, dass nach 15 Jahren ein neuer Führerschein durch die Führerscheinstelle ausgestellt werden muss, eine erneute Prüfung muss jedoch nicht abgelegt werden.
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