Motorrad-Klassen

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
Elektromotor:
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer Nenndauerleistung von max. 4 kW
Verbrennungsmotor:
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
Elektromotor:
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer Nenndauerleistung von max. 4 kW
Fremdzündungsmotor:
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm
andere Verbrennungsmotoren:
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer Nutzleistung von max. 4 kW
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
Elektromotor:
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer Nenndauerleistung von max. 4 kW
Fremdzündungsmotor:
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm
andere Verbrennungsmotoren:
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer Nutzleistung von max. 4 kW Leermasse (ohne Batterien) max. 350 kg

Mindestalter:


16 Jahre

Vorbesitz:


Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich. Der Führerschein beinhaltet keine andere Klassen.

Gültigkeitsdauer:


Der Führerschein ist 15 Jahre gültig, während die Fahrerlaubnis unbefristet gültig ist. Dies bedeutet, dass nach 15 Jahren ein neuer Führerschein durch die Führerscheinstelle ausgestellt werden muss, eine erneute Prüfung muss jedoch nicht abgelegt werden.

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