Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
Elektromotor:
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer Nenndauerleistung von max. 4 kW
Verbrennungsmotor:
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
Elektromotor:
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer Nenndauerleistung von max. 4 kW
Fremdzündungsmotor:
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm
andere Verbrennungsmotoren:
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer Nutzleistung von max. 4 kW
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
Elektromotor:
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer Nenndauerleistung von max. 4 kW
Fremdzündungsmotor:
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm
andere Verbrennungsmotoren:
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer Nutzleistung von max. 4 kW
Leermasse (ohne Batterien) max. 350 kg