Motorrad-Klassen

Klasse MOFA

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn  ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Fahrbahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Mindestalter:


15 Jahre

Vorbesitz:


Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich.

Gültigkeitsdauer:


Die Mofa-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.

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