Zugmaschinen
Klasse T
Zugmaschinen mit einer bbH von mehr als 40 km/h bis max. 60km/h,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeuge müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Mindestalter:
für bbH 40 km/h: 16 Jahre
für bbH 60 km/h: 18 Jahre
Vorbesitz:
Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich. Die Führerscheinklasse T beinhaltet die Führerscheinklasse L.
Gültigkeitsdauer:
Der Führerschein und die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig.
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