Zugmaschinen

Klasse T

Zugmaschinen mit einer bbH von mehr als 40 km/h bis max. 60km/h,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeuge müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Mindestalter:


für bbH 40 km/h: 16 Jahre
für bbH 60 km/h: 18 Jahre

Vorbesitz:


Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich. Die Führerscheinklasse T beinhaltet die Führerscheinklasse L.

Gültigkeitsdauer:


Der Führerschein und die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig.

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