Zugmaschinen
Klasse L
Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, mit einer bbH von bis zu 40 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer bbH von maximal 25 km/h
Das Mitführen von Anhängern ist erlaubt, wenn Zugmaschine + Anhänger nicht schneller als 25 km/h fahren.
Mindestalter:
16 Jahre
Vorbesitz:
Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich und die Führerscheinklasse L enthält keine andere Führerscheinklasse.
Gültigkeitsdauer:
Der Führerschein und die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig.
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