Zugmaschinen

Klasse L

Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, mit einer bbH von bis zu 40 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer bbH von maximal 25 km/h
Das Mitführen von Anhängern ist erlaubt, wenn Zugmaschine + Anhänger nicht schneller als 25 km/h fahren.

Mindestalter:


16 Jahre

Vorbesitz:


Der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse ist nicht erforderlich und die Führerscheinklasse L enthält keine andere Führerscheinklasse.

Gültigkeitsdauer:


Der Führerschein und die Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig.

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